Einladung
zur Jahreshauptversammlung des Kleingartenverein Bitburg e.V.
am Samstag, 25.05.2024, 17.00 h, im Zelt am Vereinslokal
Sehr geehrte Mitglieder*innen,
ich lade Sie gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung des Kleingartenverein Bitburg e.V. zur Jahreshauptversammlung 2024 ein.
Nach § 8 Abs. 3 der Satzung können Mitglieder Anträge zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Jahreshauptversammlung stellen. Diese müssen eine Woche zuvor schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden.
T a g e s o r d n u n g
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Jahresbericht 2023/24 des Vorsitzenden
- Bericht des Kassierers
- Revisionsbericht 2023/24 der Kassenprüfer
- Antrag auf Entlastung des Vorstandes
- Kündigung Pachtvertrag Vereinslokal
- Einstellung kostenfreier Bezug der Gartenzeitschrift
- Ablauf Eichdatum Wasserzähler-Patronen
- Verschiedenes
Nach der Hauptversammlung wird ein kostenfreier Imbiss gereicht. Die Getränke werden zu den üblichen Preisen des Vereinslokals serviert.
Bernhard Weber
Vorsitzender
Von der Volksbank Bitburg wurde dem Kleingartenverein Bitburg e.V. eine hochwertige Gartenbank gestiftet. Ein guter Zweck in zweifacher Hinsicht. Die Bank wurde hergestellt von den Westeifel Werken, einer Werkstatt für behinderte Menschen und findet künftig bei dem gemeinnützigen Kleingartenverein eine sinnvolle Verwendung am Vereinshaus. Bei der Übergabe durch Diana Brech-Regelski und Mark Meier als Vertreter der Volksbank bedankte sich der Vorsitzende Bernhard Weber für die großzügige Spende.
Auf dem Foto: vorne vl Hans-Jürgen Reisen, Kassierer, Rudi Rinnen, dahinter vl Mark Meier und Bernhard Weber
Es ist nicht zulässig, Abfälle (jeglicher Art) in der Kleingartenanlage, den Parkplätzen oder dem Außenbereich abzulegen.
Haus-, Sperrabfälle, Papier und Verpackungen sind zu Hause zu entsorgen, Grüngut muss an die Sammelstellen gebracht werden.
Einige Kleingärtner nutzen die frühen Morgen- und späten Abendstunden, um ungesehen Ihren Müll auf den Parkplätzen abzulegen.
Das ist nicht zulässig und stellt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar.
Wer „erwischt“ wird, muss mit einer Anzeige und mit Entsorgungskosten rechnen.
Aus dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche motorbetriebenen Geräte zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen.
Die Einzelheiten können Sie aus den Inhalten der unten angefügten Links erfahren.
Demnach sind nur folgende Benutzungszeiten erlaubt:
Geräte bis 92 dB(A), das sind
normale Rasenmähern/Stromerzeuger u. ähnl. Geräte 07.00 h – 13.00 h
15.00 h – 20.00 h
Geräte mit mehr als 92 dB(A), das sind
Freischneider/Laubbläser/Motorrägen u. ähnlich
Geräte/Maschinen 09.00 h – 13.00 h
15.00 h – 17.00 h
Bitte die Link zum Öffnen anklicken:
Landes-Immissionsschutzgesetz RLP (LImSchG)
Die Broschüle „Lärmschutz im Garten“ wurde vom nord-rheinwestfälischen Umweltschutzministerium herausgegeben. Die Grenzwerte entsprechen denen des rheinland-pfälzischen Immissionsschutzgesetzes.
Telefon Vereinslokal: 01511-5777241
In der Kleingartenanlage befindet sich ein der Öffentlichkeit zugängliches uriges Vereinslokal, in dem Gäste willkommen sind. Zu moderaten Preisen werden Getränke und kleine Speisen, am Wochenende auch Kuchen, angeboten. Zum Vereinslokal gehören ein überdachter Biergarten, ein Festzelt und Freisitze.
Das Lokal ist ganzjährig geöffnet, mittwochs ist Ruhetag.
Die Öffnungszeiten:
Samstag/Sonntag/Feiertage ab 15.00 h,
wochentags ab 16.00 h.
Der Besuch der Gaststätte und aller dazu gehörenden Flächen unterliegt den Regelungen der jeweils geltenden Corona-Verordnung
Das Vereinslokal liegt am Kyll-/Nimstalradweg mit einer direkten Anbindung zur Innenstadt.
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