


In der Kleingartenanlage in Bitburg werden am Samstag, 28.03.2026 um 14:00 Uhr die Wasseruhren eingebaut. Nach Abschluss der Montagearbeiten wird die Gartenanlage mit Wasser vorsorgt und eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt. Damit die Arbeiten reibungslos erfolgen können, ist es erforderlich, dass alle Laubeninhaber pünktlich vor Ort sind und bis zum Abschluss der Dichtigkeitsprüfung den Zugang zu den Wasseranschlüssen gewährleisten. Bei einem unerwarteten Kälteeinbruch hat jeder Laubeninhaber, selbst Sorge dafür zu tragen, die Wasseruhren und –leitungen gegen Frostschäden zu sichern. Seitens des Vereins wird keine Haftung übernommen.
In der Kleingartenanlage befindet sich ein der Öffentlichkeit zugängliches uriges Vereinslokal, in dem Gäste willkommen sind. Zu moderaten Preisen werden Getränke und kleine Speisen, am Wochenende auch Kuchen, angeboten. Zum Vereinslokal gehören ein überdachter Biergarten, ein Festzelt und Freisitze.
Das Lokal ist ganzjährig geöffnet, montags und mittwochs ist Ruhetag.
Die Öffnungszeiten:
Dienstag & Donnerstag ab 16.30 h,
Freitag ab 15.00 h,
Samstag & Sonntag ab 14.00 h.
Das Vereinslokal liegt am Kyll-/Nimstalradweg mit einer direkten Anbindung zur Innenstadt.



Es ist nicht zulässig, Abfälle (jeglicher Art) in der Kleingartenanlage, den Parkplätzen oder dem Außenbereich abzulegen.
Haus-, Sperrabfälle, Papier und Verpackungen sind zu Hause zu entsorgen, Grüngut muss an die Sammelstellen gebracht werden.
Einige Kleingärtner nutzen die frühen Morgen- und späten Abendstunden, um ungesehen Ihren Müll auf den Parkplätzen abzulegen.
Das ist nicht zulässig und stellt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar.
Wer „erwischt“ wird, muss mit einer Anzeige und mit Entsorgungskosten rechnen.
Aus dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche motorbetriebenen Geräte zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen.
Die Einzelheiten können Sie aus den Inhalten der unten angefügten Links erfahren.
Demnach sind nur folgende Benutzungszeiten erlaubt:
Geräte bis 92 dB(A), das sind
normale Rasenmähern/Stromerzeuger u. ähnl. Geräte 07.00 h – 13.00 h
15.00 h – 20.00 h
Geräte mit mehr als 92 dB(A), das sind
Freischneider/Laubbläser/Motorrägen u. ähnlich
Geräte/Maschinen 09.00 h – 13.00 h
15.00 h – 17.00 h
Bitte die Link zum Öffnen anklicken:
Landes-Immissionsschutzgesetz RLP (LImSchG)
Die Broschüle „Lärmschutz im Garten“ wurde vom nord-rheinwestfälischen Umweltschutzministerium herausgegeben. Die Grenzwerte entsprechen denen des rheinland-pfälzischen Immissionsschutzgesetzes.
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