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Sonntag, April 02nd, 2017 | Author:

Aus dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche motorbetriebenen Geräte zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen.

Die Einzelheiten können Sie aus den Inhalten der unten angefügten Links erfahren.

Demnach sind nur folgende Benutzungszeiten erlaubt:

Geräte bis 92 dB(A), das sind

normale Rasenmähern/Stromerzeuger u. ähnl. Geräte                                    07.00 h –  13.00 h

                                                                                                                             15.00  h – 20.00 h

Geräte mit mehr als 92 dB(A), das sind

Freischneider/Laubbläser/Motorrägen u. ähnlich

Geräte/Maschinen                                                                                                09.00 h –  13.00 h

                                                                                                                              15.00  h – 17.00  h

Bitte die Link zum Öffnen anklicken:

Landes-Immissionsschutzgesetz RLP (LImSchG)

Lärmschutz im Garten

Die Broschüle „Lärmschutz im Garten“ wurde vom nord-rheinwestfälischen Umweltschutzministerium herausgegeben. Die Grenzwerte entsprechen denen des rheinland-pfälzischen Immissionsschutzgesetzes.

Category: KGV BIT  | Leave a Comment