Sehr geehrte Kleingärtner/-innen und Interessierte,
angefügt ist das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2022
Sehr geehrte Kleingärtner/-innen und Interessierte,
angefügt ist das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2022
Am Samstag, 26.03.2022 um 15.00 h werden die Wasserzähler eingebaut
Nach Abschluss der Montagearbeiten wird die Gartenanlage mit Wasser versorgt und eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen.
Es ist zwingend erforderlich, dass pünktlich um 15.00 h, bis zum Abschluss der Dichtigkeitsprüfung, der Zugang zu allen Lauben/Wasseranschlüssen gewährleistet ist.
Erinnert wird an das auf der Jahreshauptversammlung 2014 beschlossene Strafgeld in Höhe von 50 € für den/diejenigen, die den Zugang zur Laube nicht pünktlich und bis zum Ende der Arbeiten/Überprüfungen ermöglichen!
Die aktuell geltenden Corona-Regeln und -Schutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten.
Das Vereinslokal ist zu den üblichen Zeiten geöffnet:
MO-DI ab 16.00 h
MI Ruhetag
DO-FR ab 16.00 h
SA-SO u. Feiertags ab 15.00 h
Im gesamten öffentlichen Bereich gilt die 2-GPlus Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem gültigen negativen Antigenschnell- oder PCR-Test oder einer Booster-Impfung Zutritt haben.
Der Besuch der Gaststätte und aller dazu gehörenden Flächen unterliegt streng den Regelungen der jeweils geltenden Corona-Verordnung.
Wir freuen uns auf Euren Besuch
COVID-19
Der BDG (Bund Deutscher Gartenfreunde) und der Landesverband der Kleingärtner Rheinland-Pfalz empfehlen im Sinne der allgemeinen Gesundheit, die jeweils geltenden Regelungen der Länder, Kreise und Kommunen in den Kleingartenanlagen einzuhalten.
Es ist nicht zulässig, Abfälle (jeglicher Art) in der Kleingartenanlage, den Parkplätzen oder dem Außenbereich abzulegen.
Haus-, Sperrabfälle, Papier und Verpackungen sind zu Hause zu entsorgen, Grüngut muss an die Sammelstellen gebracht werden.
Einige Kleingärtner nutzen die frühen Morgen- und späten Abendstunden, um ungesehen Ihren Müll auf den Parkplätzen abzulegen.
Das ist nicht zulässig und stellt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar.
Wer „erwischt“ wird, muss mit einer Anzeige und mit Entsorgungskosten rechnen.
Aus dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche motorbetriebenen Geräte zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen.
Die Einzelheiten können Sie aus den Inhalten der unten angefügten Links erfahren.
Demnach sind nur folgende Benutzungszeiten erlaubt:
Geräte bis 92 dB(A), das sind
normale Rasenmähern/Stromerzeuger u. ähnl. Geräte 07.00 h – 13.00 h
15.00 h – 20.00 h
Geräte mit mehr als 92 dB(A), das sind
Freischneider/Laubbläser/Motorrägen u. ähnlich
Geräte/Maschinen 09.00 h – 13.00 h
15.00 h – 17.00 h
Bitte die Link zum Öffnen anklicken:
Landes-Immissionsschutzgesetz RLP (LImSchG)
Die Broschüle „Lärmschutz im Garten“ wurde vom nord-rheinwestfälischen Umweltschutzministerium herausgegeben. Die Grenzwerte entsprechen denen des rheinland-pfälzischen Immissionsschutzgesetzes.
Zur Gartenanlage gehört ein uriges Vereinslokal, bei dem es sich um ein öffentliches Wirtshaus handelt, in dem Gäste willkommen sind und denen zu günstigen Preisen Getränke und kleine Speisen serviert werden. Neben dem Gastraum findet bei guter Witterung die Bewirtung im gemütlichen Biergarten und einem Freigelände statt.
Das Lokal ist ganzjährig geöffnet, mittwochs ist Ruhetag.
Die Öffnungszeiten: Samstag/Sonntag/Feiertage ab 15.00 h, wochentags ab 16.00 h.
Das Vereinslokal liegt unmittelbar am Rad- und Wanderweg, der den Kylltal- mit dem Nimstalradweg und der Stadt Bitburg verbindet.
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