Am Samstag, 29.03.2025 um 15.00 h werden die Wasserzähler eingebaut
Nach Abschluss der Montagearbeiten wird die Gartenanlage mit Wasser versorgt und anschließend an jedem Anschluss eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen.
Es ist zwingend erforderlich, dass pünktlich um 15.00 h, bis zum Abschluss der Dichtigkeitsprüfung der Zugang zu allen Lauben/Wasseranschlüssen gewährleistet ist.
Beachten Sie auf das bei der Jahreshauptversammlung 2014 beschlossene Strafgeld in Höhe von 50 € für den/diejenigen, die den Zugang zur Laube nicht pünktlich und bis zum Ende ermöglichen!
Jeder Laubeninhaber muss eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass es bei einem Kälteeinbruch nicht zu Frostschäden kommt.
Die meisten Zählerkartuschen müssen wegen Ablauf des Eichdatum ausgetauscht werden. Diese werden vom Verein beschafft und Ihnen in Rechnung gestellt.
Die jetzigen Betreiber unseres Vereinslokals geben zum 30.06.2025 ihr Geschäft auf.
Es handelt sich um ein uriges, von vielen Stammgästen besuchtes Vereinswirthaus mit Innen- und Außengastronomie. Viele Gäste bezeichnen es als die letzte traditionelle Wirtschaft in Bitburg.
Die Verpachtung erfolgt zu einem sehr günstigen Pachtzins, im Gegenzug ist das Grundstück vom Betreiber in Ordnung zu halten.
Das Lokal ist in der Regel ab dem späten Nachmittag bis in die frühen Abendstunden geöffnet.
Wenn Sie Interesse haben, im Nebenerwerb das Vereinslokal zu betreiben, können Sie sich gerne melden (E-Mail: kleingartenvereinbitburg@web.de oder 015771745555).
Es ist nicht zulässig, Abfälle (jeglicher Art) in der Kleingartenanlage, den Parkplätzen oder dem Außenbereich abzulegen.
Haus-, Sperrabfälle, Papier und Verpackungen sind zu Hause zu entsorgen, Grüngut muss an die Sammelstellen gebracht werden.
Einige Kleingärtner nutzen die frühen Morgen- und späten Abendstunden, um ungesehen Ihren Müll auf den Parkplätzen abzulegen.
Das ist nicht zulässig und stellt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar.
Wer „erwischt“ wird, muss mit einer Anzeige und mit Entsorgungskosten rechnen.
Aus dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche motorbetriebenen Geräte zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen.
Die Einzelheiten können Sie aus den Inhalten der unten angefügten Links erfahren.
Demnach sind nur folgende Benutzungszeiten erlaubt:
Geräte bis 92 dB(A), das sind
normale Rasenmähern/Stromerzeuger u. ähnl. Geräte 07.00 h – 13.00 h
15.00 h – 20.00 h
Geräte mit mehr als 92 dB(A), das sind
Freischneider/Laubbläser/Motorrägen u. ähnlich
Geräte/Maschinen 09.00 h – 13.00 h
15.00 h – 17.00 h
Bitte die Link zum Öffnen anklicken:
Landes-Immissionsschutzgesetz RLP (LImSchG)
Die Broschüle „Lärmschutz im Garten“ wurde vom nord-rheinwestfälischen Umweltschutzministerium herausgegeben. Die Grenzwerte entsprechen denen des rheinland-pfälzischen Immissionsschutzgesetzes.
Telefon Vereinslokal: 01511-5777241
In der Kleingartenanlage befindet sich ein der Öffentlichkeit zugängliches uriges Vereinslokal, in dem Gäste willkommen sind. Zu moderaten Preisen werden Getränke und kleine Speisen, am Wochenende auch Kuchen, angeboten. Zum Vereinslokal gehören ein überdachter Biergarten, ein Festzelt und Freisitze.
Das Lokal ist ganzjährig geöffnet, mittwochs und donnerstags
ist Ruhetag.
Die Öffnungszeiten:
Samstag/Sonntag/Feiertage ab 15.00 h,
wochentags ab 16.00 h.
Das Vereinslokal liegt am Kyll-/Nimstalradweg mit einer direkten Anbindung zur Innenstadt.
Neueste Kommentare